Zum 01. Januar 2022 tritt eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft. Sie beruht auf zwei EU-Richtlinien* und soll sowohl die Rechte von Verbrauchern stärken als auch der zunehmenden Digitalisierung von Produkten Rechnung tragen. Wir raten allen Unternehmen – insbesondere im digitalen Sektor – sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten. Dazu gehört vor allem, Standardverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen anzupassen. Andernfalls sind diese zukünftig teilweise unwirksam und es droht die Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände.
14. September 2021
von Andreas Karsten
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