6. November 2017
von Andreas Karsten
Kommentare deaktiviert für Kein Abwarten und Teetrinken mehr! Deutschen Unternehmen in englischer Rechtsform sollten sich nun auf den BREXIT vorbereiten
Eine Folge des Brexits, also dem Austreten des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, ist bisher in der öffentlichen Debatte kaum vorgekommen, obwohl hiervon eine nicht unerhebliche Zahl von deutschen Unternehmen betroffen sein wird. Die Rede ist von Firmen, die nicht in einer deutschen Rechtsform, wie z.B. der GmbH, organisiert sind, sondern eine englische Gesellschaft als Organisationsstruktur besitzen. Hierunter fallen vor allem die private company limited by shares (Ltd./Limited) sowie die public limited company (plc.) und die limited liability partnership (LLP). Hinzu kommen deutsche Kommanditgesellschaften, bei denen die persönliche haftende Gesellschafterin eine Limited oder eine plc. ist (Ltd./plc. & Co. KG). Mehr anzeigen >