Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 100/15) die Rechte der Handelsvertreter gestärkt. Konkret ging es um die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, also der Verpflichtung eines Handelsvertreters, nach der Beendigung seines Vertrags mit einem Unternehmen nicht in Konkurrenz mit diesem zu treten, in dem er Kunden des Unternehmens abwirbt. Mehr anzeigen >
11. März 2016
von Andreas Karsten
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