18. November 2013
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Neues zur Amtsunfähigkeit eines GmbH-Geschäftsführers bei Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung

Das GmbH-Gesetz sieht in § 6 Absatz 2 eine Reihe von Straftaten (u.a. wegen Betrug oder Untreue) vor, die zur Amtsunfähigkeit, der sogenannten Inhabilität, eines Geschäftsführers führen. Die Inhabilität hat zur Folge, dass die betroffene Person nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein kann. Ist sie bereits Geschäftsführer, führt eine Verurteilung automatisch zum Wegfall ihrer Bestellung. Dementsprechend muss ihre kraft Gesetzes unrichtige gewordene Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister gelöscht werden. Die Inhabilität stellt damit in der Praxis häufig ein größeres Problem für einen Unternehmer dar als die Verurteilung wegen einer in § 6 Absatz 2 GmbHG genannten Straftat als solche. Mehr anzeigen >

22. Oktober 2013
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Wohin mit der „Alten“? Was man bedenken sollte, wenn man seine GmbH entsorgen will

Immer wieder kommt es vor, dass ein geschäftliches Projekt scheitert oder aus anderen Gründen nicht mehr weitergeführt werden soll. Oft ist dann auch die zu diesem Zwecke gegründete GmbH überflüssig und mit finanziellen Lasten beschwert. Das Problem: Die vom Gesetz vorgesehene Liquidation ist zeitaufwendig und findet quasi in aller Öffentlichkeit über das Handelsregister statt. Mehr anzeigen >