In einer neueren Entscheidung hat sich das OLG Köln (Urteil vom 20.09.2013 – Az. 19 U 33/13) mit der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot befasst.
Konkret ging es um einen Handelsvertreter, der seit 2005 zunächst als Angestellter, dann als Selbstständiger mit dem Vertrieb von Produkten des Unternehmens betraut war. Im Mai 2012 nahm der Handelsvertreter bei einem Kunden des Unternehmens Bestellungen in Höhe von rund 250,00 € aus dem Sortiment eines Konkurrenten aus dem Lebensmittelhandel entgegen und überließ ihm eine Liste mit Produkten dieses Konkurrenten. Nachdem das Unternehmen hiervon Kenntnis erlangt hatte, erklärte es die fristlose Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund. Mehr anzeigen >